
Sportwissenschaft
Staatsexamen Lehramt Sportwissenschaft
In den Unterrubriken finden Sie Informationen zum Staatsexamen in den Studiengängen der PO 2015 und PO 2011 Lehramt an Grundschulen sowie Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung auch Ihren Belegbogen ab, mit dem Sie das ordnungsgemäße Studium des Faches Sport gemäß Studienordnung dokumentieren.
Liebe Examenskandidatinnen und Examenskandidaten,
hier erhalten Sie Informationen zum fachdidaktischen Schwerpunkt für das Fach Sport und den Schwerpunkt Grundschule:
Zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst sowohl für GPO (Kompetenzbereich Sport und Gesundheit, Vertiefungsfach Sport) als auch für WHRPO benötigen Studierende einen Nachweis über die Rettungsfähigkeit gemäß den Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber. Studierende des Kompetenzbereichs Sport und Gesundheit ohne Vertiefung benötigen den Nachweis nicht.
Für die Anmeldung zum ersten Staatsexamen wird lediglich ein Nachweis über die Rettungsfähigkeit (DRSA Bronze) gefordert. Studierende, die das DRSA Bronze besitzen, können also das DRSA Silber in der Zeit bis zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst nachholen.
Die angebotenen Lehrveranstaltungen "Rettungsschwimmen in der Schule" im Fach Sport an der PH Weingarten werden sich nur noch an den Anforderungen des DRSA Silber orientieren.
Wichtig: Die Prüfungsordnung des DRSA Silber verlangt den Nachweis eines Ersten - Hilfe Grundkurses über 8 Doppelstunden, der nicht älter als 3 Jahre ist , oder den Nachweis eines EH - Trainings über 4 Doppelstunden, der nicht älter als 2 Jahre ist.
Informationen zum Vereinspraktikum für Studierende des Faches Sport:
Das Fach Sport ist für die Organisation des Vereinspraktikums nicht originär zuständig.
Da die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst jedoch direkt an Ihr Studium anschließt, rät Ihnen das Fach Sport in Anlehnung an die Auskunft des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport:
Studierende WHRPO I:
Für die Anmeldung und Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist ein Vereinspraktikum erforderlich. Dies kann anstelle eines Betriebs- oder Sozialpraktikums angerechnet werden. Bereits für die Anmeldung zum Staatsexamen ist ein Nachweis über die Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht vorzulegen.
Studierende GPO I Kompetenzbereich "Sport und Gesundheit" mit Vertiefungsfach Sport:
Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist der Nachweis über ein Vereinspraktikum erforderlich. Dies kann anstelle eines Betriebs- oder Sozialpraktikums angerechnet werden. Bereits zur für die Anmeldung zum Staatsexamen ist ein Nachweis über die Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht vorzulegen.
Studierende GPO I Kompetenzbereich "Sport und Gesundheit" ohne Vertiefung:
Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst benötigen Sie ein Betriebs- oder Sozialpraktikum, ein Vereinspraktikum ist nicht erforderlich.
Achtung: Während Sie die Nachweise für die Praktika erst zur Anmeldung für den Vorbereitungsdienst brauchen, ist der Nachweis über die Rettungsfähigkeit bereits für die Anmeldung zum Staatsexamen erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie außerdem auf den Seiten des Kultusportals Baden-Württemberg.