Sporteingangsprüfung
Informationen zur Sporteingangsprüfung 2024
Sehr geehrte Studienbewerberinnen,
sehr geehrte Studienbewerber,
wie Sie wissen, können Sie in den Studiengängen Bachelor Lehramt (Primar- und Sekundarstufe) für ein Studium nur dann zugelassen werden, wenn Sie die Sporteingangsprüfung erfolgreich absolviert haben.
Die Anmeldefrist für die Aufnahmeprüfung ist der 15.05.2024.
- Haupttermin: Freitag, 7. Juni 2024 (08.00 Uhr)
für alle, die fristgerecht und ordnungsgemäß angemeldet sind.
- Nachtermin: Montag, 1. Juli 2024
für alle fristgerecht und ordnungsgemäß Angemeldeten, die am Ersttermin entschuldigt nicht teilnehmen konnten oder nicht alle Leistungen am Haupttermin bestanden haben.
Anmeldungen werden nur postalisch per Anmeldeformular angenommen.
Vergessen Sie nicht die nötigen Unterlagen beizufügen (aktuelles Lichtbild, eventuell Bescheinigung praktische Abiturprüfung im Fach Sport).
Eine Eingangsbestätigung ergeht in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem 15.05.2024 an die auf der Anmeldung angegebene E-Mailadresse!
gez. Prof. Dr. S. König & Dr. P. Singrün
Die notwendigen Unterlagen für die Anmeldung zur Sporteingangsprüfung können hier heruntergeladen werden:
Falls eine Bewerberin/Bewerber die fachpraktische Abiturprüfung ablegt bzw. abgelegt hat, kann sie/er die einzelnen Disziplinen (falls 8 Punkte und mehr) anrechnen lassen und muss diese nicht mehr am Prüfungstag absolvieren.
Ansprechpartner für die Sporteingangsprüfung und Vorsitzender der Sporteingangsprüfung ist Herr Dr. Patrick Singrün (singruen(at)ph-weingarten.de)
Die Anforderungskriterien für die einzelnen Teilgebiete können hier runtergeladen werden:
Häufige Fragen zur Sporteingangsprüfung
Muss ich an der Prüfung alles bestehen?
Aus den Teilgebieten Leichtathletik und Gerätturnen müssen insgesamt sechs von sieben Anforderungen erfüllt werden. Somit gibt es eine Streichdisziplin. Des Weiteren müssen drei Spiele bzw. zwei Spiele und Gymnastik und Schwimmen erfolgreich bestanden werden.
Werden Teile an der Eingangsprüfung anerkannt?
Ja. Wenn sie die beiden fachpraktischen Teilgebiete der Abiturprüfung mit mindestens acht Punkten bestanden haben, werden diese Teile anerkannt und diese müssen sie an der Prüfung nicht mehr machen. Sie müssen spätestens am Tag der Prüfung diese Teilgebiete vorlegen (siehe Bescheinigung der Schule über die praktische Abiturprüfung im Fach Sport).
Beispiel: Sie haben acht Punkte im Weitsprung und 100m-Lauf und 12 Punkte im Volleyball, dann entfallen diese Teilgebiete bei der Sporteingangsprüfung.
Für wen ist der Nachtermin?
Der Nachtermin richtet sich an Prüflinge, die entweder am Haupttermin verhindert waren oder am Haupttermin nicht alle notwendigen Anforderungen erfüllen konnten. Wer zum ersten Mal am Nachtermin erscheint, muss alle Anforderungen erfolgreich absolvieren. Wer am Haupttermin bereits teilnahm, muss nur noch die nicht erfolgreichen Anforderungen vom Haupttermin an diesem Tag meistern.
Wird die Sporteingangsprüfung an anderen Pädagogischen Hochschulen anerkannt?
Ja. Sie können mit bestandener Sporteingangsprüfung an jeder Pädagogischen Hochschule in Baden-Württemberg studieren.
Wie lange ist eine bestandene Eingangsprüfung gültig?
Drei Jahre.
Werden andere Sporteingangsprüfungen an unserer Hochschule anerkannt?
Die absolvierten Anforderungen müssen sie dem Vorsitzenden der Sporteingangsprüfung zusenden, der dann über die Anerkennung entscheidet.